Stipendien & Förderungen

– speziell für Mediziner*innen –

 

Liebe Studierende, hier findet ihr alle Stipendien-Angebote, die uns als Fachschaft erreichen. Wir bemühen uns die Anzeigen immer weiter zu ergänzen und aktuell zu halten.
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Eure Fachschaft BLG

Stipendien & Förderungen für Famulaturen

Bis zu 1000 Euro pro Famulatur: die Famulaturförderung der KVB

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) fördert Famulaturen im Rahmen des Studiums der Humanmedizin in ländlichen Regionen Bayerns. Jeder Famulus erhält 500 € für eine erfolgreich absolvierte Famulatur.

Was bedeutet „ländliche Region“?

Bei hausärztlichen Famulaturen darf die Gemeinde, in der die Praxis angesiedelt ist, maximal 20.000 Einwohner haben, bei fachärztlichen Famulaturen höchstens 40.000 Einwohner.
Wenn sich die gastgebende Praxis in einem Gebiet befindet, in dem für die jeweilige Fachgruppe eine drohende Unterversorgung oder Unterversorgung herrscht, kommen weitere 200 € bzw. 350 € hinzu. Ist der Praxisstandort mehr als 60 Fahrtkilometer vom nächsten Universitätsstandort für Humanmedizin (Augsburg zählt bereits als Universitätsstandort) entfernt, gibt es zudem einen Entfernungszuschlag von 150 €. Die Gesamtförderung kann sich also auf maximal 1000 € addieren.

Weitere Informationen & Bewerbung

Interessiert? Dann einfach das zweiseitige Bewerbungsformular der KVB ausfüllen und zurückfaxen. Der Bewerbungszeitraum beginnt 2 Monate vor Anfang der Semesterferien  und ist bis vier Wochen nach Ende der Famulatur möglich. Alle Details zur Bewerbung sowie das Formular finden Sie auf der Internetseite der KVB unter https://www.kvb.de/nachwuchs/studium/famulatur/

Um Medizinstudierenden die Famulatur in einer Landarztpraxis zu ermöglichen, fördern wir mit der TK Landesvertretung Bayern in einem gemeinsamen Projekt Unterbringungs- und Reisekosten bis zu einem Betrag von 600 Euro. Voraussetzung für die Auszahlung der Fördersumme ist, dass ihr nicht bereits eine andere Famulaturförderung in Anspruch nehmt.

Wer wird gefördert?

Alle Studierenden einer deutschen Medizinischen Fakultät, die sich im Klinischen Abschnitt ihres Studiums der Humanmedizin befinden. Nach unserer Richtlinie können wir bis zu 35 Studierende im Kalenderjahr fördern.

Wie sieht die Förderung aus?

Die Förderung in Höhe von 500,00 € wird euch im Anschluss an die Famulatur ausgezahlt. Ist die Lehrpraxis mehr als 80 Fahrtkilometer vom Universitätsstandort entfernt, dann erhöht sich euer Förderbetrag um 100,00 €.

Was muss man tun, um gefördert zu werden?…

Alle weiteren Informationen & mehr unter:

https://www.hausaerzte-bayern.de/index.php/nachwuchs/foerderung/famulatur

Stipendien für Doktorarbeiten

Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung fördert im Rahmen eines Stipendiums eine Doktorarbeit auf dem Gebiet der Neurowissenschaften mit dem Schwerpunkt Schädelhirntrauma. Gefördert werden klinische, klinisch-experimentelle und experimentelle Arbeiten. Für das Stipendium sind insgesamt 10.000 Euro vorgesehen, die Auszahlung erfolgt monatlich.

Details zur Bewerbung und die entsprechenden Fristen finden Sie unter: https://www.hannelore-kohl-stiftung.de/projektfoerderung/stipendien/ausschreibung/

Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und wird für eine Publikation von hoher wissenschaftlicher Qualität als Auszeichnung für hervorragende Leistungen des wissenschaftlichen Nachwuchses (unter 35 Jahren bei Einreichung) vergeben.
Originalarbeiten aus den Bereichen der klinischen und experimentellen Forschung zu folgenden Schwerpunktthemen werden berücksichtigt:

  1. Diagnostische und therapeutische Verfahren in der Neurorehabilitation Schädelhirnverletzter,
  2. Neuroplastizität als Grundlage der Erholung nach Hirnschädigung,
  3. Prävention von Schädelhirnverletzungen,
  4. Versorgungsforschung zur Lage von Menschen mit Schädelhirntraumen.

Es können dabei experimentelle und klinische Arbeiten gleichermaßen berücksichtigt werden.

Details zur Bewerbung und die entsprechenden Fristen finden Sie unter: https://www.hannelore-kohl-stiftung.de/projektfoerderung/hannelore-kohl-foerderpreis/

Die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband hat erstmals 2022 ihren “Promotionspreis Allgemeinmedizin” für drei herausragende Arbeiten im Bereich Hausärztliche Versorgung / Familienmedizin vergeben. Der mit 2.500 Euro dotierte Promotionspreis Allgemeinmedizin wird auch in diesem Jahr ausgelobt. Bewerben können sich Doktoranden, die an einer Universität in Bayern promovieren. Bewerber können Ihre Arbeiten, versehen mit einem Kurzgutachten ihres Doktorvaters/Ihrer Doktormutter, per E-Mail an stiftung@hausaerzteverband.de senden.

Die Bewerbungsfrist für die diesjährige Auszeichnung ist am 31.03.2024.

Weitere Informationen & mehr unter: https://www.hausaerzte-bayern.de/index.php/nachwuchs/foerderung/promotionspreis-allgemeinmedizin

Stipendien mit Arbeitsverpflichtung

Förderungen für das PJ

Förderempfänger

  • Medizinstudierende einer Universität in Deutschland, die ihr ambulantes PJ-Tertial in einer Lehrpraxis in Bayern absolvieren

PJ-Lehrpraxis in förderungswürdigem Gebieten

  • Premium-Förderung: 5.200 € pro Tertial in einer Region, die (drohend) unterversorgt ist oder einen zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf hat
  • Basis-Förderung: 2.600 € pro Tertial in einer Region mit einem Versorgungsgrad von unter 110 Prozent
  • förderungswürdige Gemeinden siehe Übersicht unten

Antrag mit Anlagen

  • Eine Antragstellung ist möglich
    • … frühestens drei Monate vor Beginn Ihres ambulanten PJ-Tertials
    • … spätestens vier Wochen nach Ende Ihres ambulanten PJ-Tertials
  • Einzureichende Anlagen:
    • Immatrikulationsbescheinigung (vorläufig, wenn noch kein Nachweis “2. Abschnitt ärztliche Prüfung” vorhanden ist)
    • Nachweis “2. Abschnitt ärztliche Prüfung”  (Pflicht) spätestens vier Wochen nach Ende des Tertials
    • “PJ-Bescheinigung” (Pflicht) spätestens vier Wochen nach Ende des Tertials

Teilzeit

  • Eine Förderung des PJ-Abschnitts in Teilzeit (TZ) ist möglich
  • Der Abschnitt verlängert sich entsprechend. Beispiel für TZ 50 Prozent: Sie erhalten die gleiche Fördersumme wie bei Vollzeit, die Länge des PJ-Tertials verdoppelt sich.

 

Alles weitere auf der Website der KVB.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden alle Medizinstudierenden, die ihr Wahltertial in der Allgemeinmedizin absolvieren, sowie die dazu gehörigen Lehrpraxen, die Mitglied im Bayerischen Hausärzteverband sind und an den Hausarztverträgen des Bayerischen Hausärzteverbandes teilnehmen.

Wie sieht die Förderung aus?

Studierende, die die vier Kriterien erfüllen, erhalten Fahrt- und Wohnkostenzuschüsse in Höhe ihrer tatsächlichen Kosten (z.B. Einzel-, Wochen- oder Monatstickets zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, Fahrtkosten mit dem eigenen PKW, Miet- und Mietnebenkosten). Maximal werden pro Monat bis maximal 600 Euro unterstützt. Das Geld wird in Teilbeträgen mit dem Beginn des PJ-Tertials immer am Monatsanfang ausbezahlt.

Was muss man tun, um gefördert zu werden?…

Weitere Informationen & mehr unter:

https://www.hausaerzte-bayern.de/index.php/nachwuchs/foerderung/pj

Damit die Studierenden der Humanmedizin in Bayern so früh wie möglich Zugang zu den für sie wichtigen Informationen ‒ z. B. für die Planung ihrer Weiterbildung oder für ihre spätere Tätigkeit ‒ bekommen und sich über die Aufgaben, Projekte und Initiativen der BLÄK informieren können, bieten wir allen Studierenden der sechs bayerischen Landesuniversitäten an, bereits im Praktischen Jahr (PJ) das Bayerische Ärzteblatt kostenfrei zu beziehen. Die Kosten dafür übernimmt die BLÄK.

Das Bayerische Ärzteblatt ist das Mitgliedermagazin der BLÄK und Informationsmedium Nummer eins für Ärztinnen und Ärzte in Bayern. Mit einer Gesamtauflage von rund 93.000 (74.000 Print/19.000 Digital) erreicht das Bayerische Ärzteblatt zehnmal jährlich (Januar/Februar und Juli/August sind Doppelausgaben) alle bayerischen Ärztinnen und Ärzte.

Im medizinischen Titelthema “Neu in…” schreiben in jeder Ausgabe namhafte Autoren über drei Kasuistiken aus ihrem jeweiligen Fachgebiet. In der „Blickdiagnose” schildern Autorinnen/Autoren unterschiedlicher Fachrichtungen interessante Kasuistiken. In seiner Rubrik „Panorama” informiert das Magazin über aktuelle Veranstaltungen und Initiativen im Gesundheitsbereich. Unter „BLÄK informiert” behandelt das Magazin aktuelle Themen aus der Gesundheits- und Berufspolitik. Leserinnen und Leser erhalten hier Informationen über Projekte, politische Vorhaben sowie Gesetze und Regelungen, die ihre ärztliche Tätigkeit betreffen – gerade auch zum Thema Weiterbildung. In der Rubrik „Fortbildung” finden Sie aktuelle Informationen zu Seminaren der BLÄK. Der aktuelle Stellenmarkt ist eine der wichtigsten Jobbörsen in Bayern und das große Angebot an Kleinanzeigen (Praxisräume, Praxisabgabe, Praxissuche, etc.) sorgt nicht nur für eine gute Leser-Blatt-Bindung, sondern ist auch eine unverzichtbare Informationsquelle.

Alle interessierten PJ-Studenten in Bayern können uns unter Angabe ihrer Postadresse eine E-Mail an s.keller@blaek.de schicken, mit der Bitte um Zusendung des Bayerischen Ärzteblattes für die Dauer eines Jahres. Für die digitale Ausgabe bitten wir, den Newsletter des Bayerischen Ärzteblatts/der Bayerischen Landesärztekammer unter www.blaek.de (ganz unten auf der Startseite) zu abonnieren.